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Erbschaftssteuer bei Immobilien

Aktualisiert: 7. Nov. 2023

Die Erbschaftssteuer bei Immobilien ist ein Thema, das viele Menschen betrifft. Es gibt verschiedene Aspekte zu beachten, wenn es um die Besteuerung von geerbten Immobilien geht. In diesem Blogbeitrag werden wir uns näher mit diesem Thema beschäftigen und die wichtigsten Fragen beantworten.


Erbschaftssteuer bei Immobilien

Was ist die Erbschaftssteuer?


Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Vermögen durch Vererbung oder Schenkung anfällt. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab wie z. B. dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben sowie dem Wert des Vermögens.

 

Wie wird die Erbschaftssteuer bei Immobilien berechnet?


Die Höhe der Erbschaftssteuer bei Immobilien hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Verkehrswert der Immobilie und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben. Je nach Bundesland kann es zudem unterschiedliche Steuersätze geben.


In der Regel werden Immobilien mit dem Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erbfalls besteuert. Der Verkehrswert ist der Preis, der erzielt werden könnte, wenn die Immobilie am Markt verkauft würde. Dieser Wert kann durch einen Gutachter ermittelt werden.

 

Wie kann man die Erbschaftssteuer bei Immobilien senken?


Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer bei Immobilien zu senken. Eine Möglichkeit ist die rechtzeitige Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten. So kann man verhindern, dass die Erbschaftssteuer auf das gesamte Vermögen anfällt.


Eine weitere Möglichkeit ist die Schenkung von Immobilien zu Lebzeiten. Hierbei muss man jedoch beachten, dass die Schenkung mindestens zehn Jahre vor dem Tod des Schenkers erfolgen muss, um vollständig von der Erbschaftssteuer befreit zu sein.


Auch die Wahl der richtigen Steuerklasse kann die Höhe der Erbschaftssteuer bei Immobilien beeinflussen. In der Steuerklasse I (Ehepartner die dauerhaft getrennt leben, Kinder und Enkelkinder) sind die Freibeträge höher als in der Steuerklasse III (alle anderen Erben).

 

Welche Auswirkungen hat die Erbschaftssteuer bei Immobilien auf die Erben?


Die Erbschaftssteuer kann bei Immobilien erhebliche Auswirkungen auf die Erben haben, insbesondere wenn die Immobilie einen beträchtlichen Wert hat. Wenn eine Immobilie vererbt wird, müssen die Erben in der Regel Erbschaftssteuer auf den geerbten Wert der Immobilie zahlen.


Der Wert der Immobilie wird in der Regel durch einen Sachverständigen ermittelt, der den Marktwert der Immobilie zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers bestimmt. Der Steuersatz für die Erbschaftssteuer variiert je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben und nach dem Wert der Immobilie.


Für engere Verwandte wie Ehegatten oder Kinder gibt es in der Regel höhere Freibeträge, die von der Steuer abgezogen werden können. Wenn die Immobilie jedoch den Freibetrag übersteigt, müssen die Erben in der Regel eine erhebliche Erbschaftssteuer zahlen.


In manchen Fällen kann die Erbschaftssteuer so hoch sein, dass die Erben gezwungen sind, die Immobilie zu verkaufen, um die Steuerschuld zu begleichen. Dies kann zu emotionalen und finanziellen Belastungen für die Erben führen.


Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema Erbschaftssteuer bei Immobilien auseinanderzusetzen und sich von einem Fachanwalt für Erbrecht oder einem Steuerberater beraten zu lassen um mögliche Steuerfallen zu vermeiden und die beste Lösung für die eigene Situation zu finden.

 

Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer?


Die Höhe der Erbschaftssteuer und ab welcher Summe sie gezahlt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben, dem Wert des Erbes und dem Steuersatz in dem jeweiligen Bundesland.


In Deutschland gibt es Freibeträge für die Erbschaftssteuer, die für jeden Erben individuell gelten und von dem Verwandtschaftsgrad abhängen. Zum Beispiel beträgt der Freibetrag für den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner 500.000,00 Euro, während der Freibetrag für Kinder bei 400.000,00 Euro liegt.


Erben, die einen höheren Wert erben als den Freibetrag, müssen Erbschaftssteuer zahlen. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland und kann zwischen 7 und 50 Prozent liegen. Eine genaue Berechnung der Erbschaftssteuer hängt von vielen Faktoren ab, und es ist ratsam einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Steuerberater hinzuzuziehen, um eine genaue Schätzung der Steuerbelastung zu erhalten.

 

Erbverlauf einer Immobilie:


Das Erben einer Immobilie verläuft in der Regel wie folgt:


  1. Feststellung des Erbes: Nach dem Tod des Erblassers müssen die Erben festgestellt werden. Hierfür ist es notwendig, dass ein Erbschein beantragt wird, der die Erben und ihren Erbanteil feststellt. Wenn ein Testament vorhanden ist, muss dieses eröffnet werden.

  2. Wertermittlung der Immobilie: Um die Erbschaftssteuer zu berechnen, ist es notwendig den Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers zu ermitteln. Dies erfolgt in der Regel durch einen Sachverständigen/Gutachter.

  3. Ausschlagung oder Annahme des Erbes: Die Erben haben die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen oder anzunehmen. Wenn das Erbe angenommen wird, übernehmen die Erben auch die Verpflichtungen und Schulden des Erblassers. Daher ist es wichtig genau zu prüfen, ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden sollte.

  4. Verteilung des Erbes: Wenn das Erbe angenommen wird, müssen die Erben die Immobilie untereinander aufteilen. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie z. B. eine gemeinsame Nutzung, eine Versteigerung oder eine Auseinandersetzung durch einen Notar.

  5. Umschreibung des Eigentümerrechts: Wenn die Immobilie aufgeteilt wurde, muss das Eigentümerrecht umgeschrieben werden. Hierfür muss ein Antrag beim Grundbuchamt gestellt werden.

  6. Steuerliche Aspekte: Bei der Übernahme einer Immobilie durch Erbschaft müssen auch steuerliche Aspekte beachtet werden, wie z. B. die Erbschaftssteuer und die Grundsteuer. Hierfür ist es ratsam, sich von einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen.


Es ist wichtig zu beachten, dass das Erben einer Immobilie ein komplexes Thema ist und viele rechtliche, steuerliche und emotionale Aspekte berührt. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und sich von einem Fachmann beraten zu lassen, am besten bereits zu Lebzeiten.


Wir hoffen der Blogbeitrag hat euch einen kleinen Überblick über das Thema Erbschaftssteuer im Bereich der Immobilien verschaffen können. Wenn euch der Beitrag gefallen hat, freuen wir uns über ein „gefällt mir“.


Nächste Woche Donnerstag werden wir das Thema „Energie sparen“ näher beleuchten.

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